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Sportwetten vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (sid) Bei der Anhörung zum Milliardengeschäft Sportwetten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kämpften Befürworter und Gegner des staatlichen Monopols mit rhetorischen Volten und juristischen Kniffen. Schließlich geht es für die Buchmacher wie für den Deutschen Sportbund (DSB) und die Landessportbünde (LSB) bei dem höchsten Urteil, das für das erste Quartal Frühjahr 2006 erwartet wird, gleichermaßen um Existentielles.
„Vor allem die Landessportbünde finanzieren sich überwiegend oder vollständig aus diesen Mitteln. Der gemeinnützige Sport käme in eine existentielle Krise, wenn diese Mittel ausblieben“, erklärte Jörg Ennuschat, der den DSB als Bevollmächtigter vertrat. „Besonders gefährdet wäre der Breiten- und Jugendsport.“
Thomas Summerer, der Chef-Justitiar der Deutschen Fußball-Liga (DFL), ging noch einen Schritt weiter. „DFL und DSB bekennen sich zu den Abgaben der staatlichen Lottogesellschaften“, sagte Summerer und plädierte zugleich für einen speziellen „Veranstalterschutz“ im Sport, wodurch den Klubs zusätzliche Einnahmen möglich wären. „Die unentgeltliche und systematische Nutzung der Spielpläne und Ergebnislisten sehen wir als Missbrauch an“, unterstrich Summerer.
„Letztendlich war diese Anhörung nichts anderes als eine gründliche Bestandsaufnahme. Doch der Termin hat enorme Bedeutung. Es ging hier um unsere elementaren Daseins- und Existenzfragen“, merkte DSB-Generalsekretär Andreas Eichler an, der zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) die Interessen des Sports vertrat.
Dass sich das höchste Gericht überhaupt mit dem Thema befasst, geht auf die Verfassungsbeschwerde von Irene Katzinger-Göth aus München zurück, die in ihrem Büro neben Pferde- auch Sportwetten anbieten wollte. Dies war ihr vom Bundesverwaltungsgericht München mit Hinweis auf das staatliche Monopol bei Sportwetten in Bayern untersagt worden. „Der Fall Hoyzer zeigt doch, wozu ungezügeltes Glücksspiel führen kann“, verteidigte Staatssekretär Georg Schmid vom Bayerischen Staatsministerium des Innern die Regelungen: „Die Erzielung gewerblicher Gewinne aus der Ausbeutung der Spielleidenschaft ist weder wünschens- noch schätzenswert.“ Vielmehr sollte ein Teil der Einnahmen weiterhin gemeinnützigen Zwecken zufließen. Der deutsche Sport profitierte davon im vergangenen Jahr mit rund 544 Millionen Euro, die ihm von den staatlichen Lotterien und Sportwetten in die Kassen flossen.
„Einerseits muss sich der deutsche Sport auf dieses Szenario einstellen und darf den Kopf nicht in den Sand stecken. Andererseits bietet sich jetzt die Chance, den grauen Markt zu beseitigen“, meinte Detlef Parr (FDP), der die Anhörung für den Sportausschuss des Deutschen Bundestages als Zuhörer verfolgte. Der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger steht vor allem jenen Wetten skeptisch gegenüber, die noch während eines Fußballspiels getätigt werden können oder die sich auf Tatsachenentscheidungen wie beispielsweise Elfmeter beziehen. Durch solche Angebote sei eine Manipulation durch ein oder zwei Leute möglich und lukrativ: „Wenn ein paar Betrüger entscheiden können, ob ein Ereignis wie gewettet eintritt, dann ist der Sport kaputt.“
Auf die „gelinde gesagt unübersichtliche und höchst zersplitterte“ Rechtslage hatte Hans-Jürgen Papier, der Vorsitzende des Ersten Senats, schon in seinem Eingangsstatement hingewiesen. Zwar dürfen nach den Gesetzen der Länder offiziell seit 1999 nur die im staatlichen Lotto- und Toto-Block zusammengeschlossenen Lotteriegesellschaften eine Sportwette (Oddset) anbieten. Daneben aber haben sich inzwischen vier Anbieter mit Hilfe von alten DDR-Lizenzen und unzählige Wettbüros etabliert, die via Internet zum Beispiel von Gibraltar aus operieren, hierzulande keine Steuern zahlen und für einen riesigen „grauen Markt“ mit Umsätzen jenseits der Milliarden-Grenze sorgen. Im Falle der Legalisierung ihres Geschäfts machen die Privaten dem Sport bereits ein „Solidarangebot“. Sollte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Sportwetten-Monopol kippen, dann wollen sie 25 bis 30 Prozent ihrer Umsätze freiwillig in einen Fonds zahlen, aus denen sich dann auch DSB und LSBs bedienen dürften.
Verweigert das höchste Gericht jedoch die Öffnung, könnte dies nach Angaben von Ronald Reichert, der Anwalt der Klägerin, den deutschen Pferderennsport ruinieren.
Quelle: Vereins-Informationsdienst, www.vid.sid.de


