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Steuerung von Verbänden – Mit Zielvereinbarungen erfolgreich?
Mit der gewachsenen Komplexität der Verbände sind auch die Steuerungsanforderungen an die Dach- bzw. Spitzenorganisationen gewachsen. Ob es um die Steuerung im Leistungssport auf Bundesebene geht oder um die Zusammenarbeit von Spitzenverbänden mit ihren Landesverbänden, um die Sicherung von Qualitätsstandards oder die Einheitlichkeit des Auftretens (CI, Markensteuerung) über mehrere Ebenen: meist geht es darum, konkurrierende Interessen zusammenzubringen.
Im Gegensatz zu Konzernen in der Privatwirtschaft, wo eine Top-down-Weisungspflicht besteht, sind Mitgliedsorganisationen häufig selbständig und können „Führung“ und „Steuerung“ annehmen, ablehnen oder umgehen, gleichzeitig gibt es eine hohe Erwartung seitens der Mitglieder, dass eine einheitliche Koordination erfolgt. Was also tun?
Für eine strategische Verbandssteuerung stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten mit unterschiedlichem Charakter zur Verfügung:
- Macht
- Sinn
- Anreize
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Hinter den drei Ansätzen stehen unterschiedliche Instrumente.
Instrumente zur Steuerung über „Macht“ sind beispielsweise Satzungsvorgaben, Ordnungsmaßnahmen oder vertraglich vereinbarte Sanktionen. Hinter sinnstiftenden Ansätzen stehen Instrumente wie Verbandsleitbilder, die Nutzung einer Vorbildfunktion oder gemeinsam entwickelte Visionen. Instrumente, die eher Anreizcharakter haben, sind bspw. Fördermittel, Personalentwicklung für die Führungskräfte oder Gütesiegel zur Schaffung einer positiven Transparenz.
Ein Steuerungsinstrument, das alle drei Steuerungsansätze miteinander verbindet und nicht zuletzt deswegen aktuell in den Verbandsführungen auf große Beachtung stößt, ist die Einführung von Zielvereinbarungen.
Was verbirgt sich dahinter? Zielvereinbarungen sind ein Instrument der Globalsteuerung. Sie sind auf übergeordnete Aspekte (Ergebnisse im Sinne definierter Leistungen oder Wirkungen) sowie auf die Nutzung der Leistungsbereitschaft und Kompetenz der Partner angelegt. Damit soll effizienter – mit weniger Aufwand und gleichzeitig mit besseren Ergebnissen – gesteuert werden, nicht – wie bisher üblich – durch einzelne Aufträge / Erlasse, detaillierte Regelungen und Vorgaben.
Auf der Basis gemeinsam erarbeiteter Zielstellungen (Sinn) werden zeitbezogen Ergebnisse und Ressourcen zur eigenverantwortlichen Umsetzung festgelegt (Anreiz) und beidseitig anerkannte Konsequenzen hinsichtlich der Weiterentwicklung bzw. „Sanktionsmechanismen“ schriftlich vereinbart (Macht). Zielvereinbarungen bieten damit eine hohe Verbindlichkeit auf freiwilliger Basis.
Entscheidend für die Wirksamkeit dieses Instruments ist das klare Verständnis, dass es sich um ein gemeinsames Vereinbaren und nicht um ein „Vorgeben von oben“ handelt. Dazu braucht es die Bereitschaft zu Veränderungen, ein pragmatisches Konzept für die Umsetzung, das den bürokratischen Aufwand in Grenzen hält und das Schaffen der internen Voraussetzungen bspw. mit begleitenden Personalentwicklungsmaßnahmen bei den beteiligten Partnern.
Die Einführung von Zielvereinbarungen ist sicher nicht für alle Steuerungsaufgaben der richtige Ansatz. Für ausgewählte Bereiche, insbesondere wenn die Weitergabe von Ressourcen bzw. Budgets damit verbunden ist, lohnt es sich für die Verbände allemal, sich mit diesem Instrument vertraut zu machen.


