Basiswissen Zuwendungsmanagement
Datum
Mittwoch 21.04. –Donnerstag 22.04.2010
Zeit
10:00–17:00
Nummer
10-13
Thema
Viele Verbände finanzieren einen Teil ihrer Tätigkeiten über Zuwendungen des Bundes. Für den nachweissicheren Umgang mit diesen Mitteln sind vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen notwendig, die im Rahmen des Zuwendungsrechts formuliert sind. Die Kenntnis des Zuwendungsrechts ist nicht nur wichtig für das Antragsverfahren und damit für die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, sondern ist auch notwendig, da bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen Sanktionen fällig werden können.
Das Seminar vermittelt Grundlagen des Zuwendungsrechts aus Bundessicht bei der Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises. Dabei wird auch auf die Prüfungsinhalte der Bewilligungsbehörde eingegangen und das Verfahren bei Erstattungen und Verzinsung von Erstattungsansprüchen erläutert.
Inhalte
Basiswissen zu den rechtlichen Grundlagen
Antragsverfahren
Bewilligungsverfahren
Nebenbestimmungen
Verwendungsnachweisprüfung
Rückforderung von Zuwendungen
Untertitel
Schwerpunkt: Projektförderung des Bundes auf Ausgabenbasis
Ihr Nutzen
Arbeiten an einem konkreten Musterfall zur Übertragung der Theorie auf die Praxis
Überblick über das gesamte Zuwendungsverfahren des Bundes von der Antragstellung bis zur abschließenden Erfolgskontrolle
Austausch mit anderen Teilnehmer/inne/n zu zuwendungsrechtlichen Fragen
Empfänger von Landeszuwendungen erhalten einen Überblick über das Zuwendungsrecht des Bundes, das in ähnlicher Weise, ggf. mit geringfügigen Abweichungen, auch in jedem Bundesland besteht
Ort
Führungs-Akademie des DOSB, Köln
Zielgruppe
Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter/nnen in Verbänden, die mit Projektförderung des Bundes betraut sind
Seminargebühr
Mitglieder: 190 €
Nicht-Mitglieder: 270 €
Dozenten
Elisabeth Farwick
Bundesverwaltungsamt, Köln
Anmeldung
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