FA-Rechtstelegramm
Mit knapp 40 Seiten geballten Informationen zu veränderten gesetzlichen Regelungen, neuen oder angepassten Verwaltungsvorschriften und sportvereinsrelevanten Gerichtsurteilen bietet die Anfang Juni versendete Nummer 49 des „Rechtstelegramms für die Vereins- und Verbandsarbeit“ ein breites Spektrum an aktuellen Themen zur Unterstützung der Vereins- und Verbandsarbeit.
Schwerpunkte dieser Ausgaben bilden Berichte aus den Bereichen Steuerrecht (S. 14-18), Vereinsrecht/Satzung (S. 9-13), Personal des Vereins und Vergütungsfragen, u.a. auch bei der Bezahlung von Sportlerinnen und Sportlern (S. 19-28). Und auch in dieser Ausgabe fehlt nicht der Blick auf Haftungsfragen und auf die Umsetzung des Datenschutzes.
Auch wenn das Thema Corona nicht gänzlich hinter uns liegt und wir auch (noch) nicht auf neue gesetzliche Regelungen hinweisen müssen, ist das Thema auch in dieser Ausgabe mit einem Gerichtsurteil präsent, das über die Forderung nach Rückerstattung von Beiträgen aufgrund coronabedingter Schließungen zu entscheiden hatte (S. 6). Und wer geflüchtete Personen aus der Ukraine beschäftigen möchte oder diese bereits beschäftigt, findet erläuternde Informationen hierzu in dem Beitrag auf S. 24. Hier ein Blick auf den gesamten Inhalt der Ausgabe. [https://www.fuehrungs-akademie.de/rechtstelegramm].
Das „Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit“ erscheint im Zweimonatsrhythmus. Für Mitgliedsvereine und -verbände kostet das Jahresabonnement mit 6 Ausgaben insgesamt 36 € (Nicht-Mitglieder 75 €).
Ein Probeexemplar und weitere Informationen zum Bezug des „Rechtstelegramms“ senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu (niewerth@fuehrungs-akademie.de).
