Das neue Rechtstelegramm ist da!

In der aktuellen Ausgabe berichten wir u.a. über den Beschluss des Bundestages zur Veränderung des Vereinsrechts, über sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb und darüber, was sich 2023 im Bereich der Minijobs ändert

Mit seinem Beschluss zur Änderung des Vereinsrechts vom 9. Februar hat der Bundestag den Weg für Vereine frei gemacht, nicht nur Mitgliederversammlungen, sondern auch Vorstandssitzungen und andere Sitzungen von Vereinsorganen in hybrider Form oder komplett virtuell durchzuführen. Die Vereine erhalten somit einen deutlichen Gewinn an Gestaltungsmöglichkeiten, ohne dass es dazu einer Änderung der Satzung bedarf.

Wie die gesetzlichen Regelungen im Detail aussehen, welche Voraussetzungen die Vereine bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung zu beachten haben, auch worauf im Besonderen zu achten ist, um einen rechtmäßigen Ablauf zu gewährleisten, ist  - natürlich – auch ein thematischer Schwerpunkt dieser Ausgabe des Rechtstelegramms. 

Gleichzeitig werfen wir mit unserem Autor, Stefan Wagner, auch in dieser Ausgabe des Rechtstelegramms einen Blick auf zahlreiche andere neue Regelungen, die in der Vereins- und Verbandsarbeit künftig zu berücksichtigen sind: seien es Veränderungen im Steuerrecht, oder Änderungen im Personalrecht, wie die neuen Regelungen für Minijobs oder das Thema Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung.

Wir informieren darüber hinaus über das (bisher nur) vom Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz, berichten über ein Urteil zum Thema Altersdiskriminierung und geben im Gastbeitrag aus unserem Datenschutzportal Hinweise zum Umgang mit Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfragen.

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