
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und digitale Barrierefreiheit
Was Sportvereine und -verbände jetzt wissen müssen
Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein neues Gesetz, das digitale Angebote in Deutschland barrierefreier machen soll. Auch für Sportvereine und Sportverbände kann das Gesetz relevant werden. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie achten sollten, welche Chancen in der Barrierefreiheit stecken – und wie Sie Ihre Website einfach überprüfen können.
Worum geht es beim BFSG?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – z. B. zu Websites, mobilen Apps oder Online-Diensten.
Gilt das BFSG auch für Sportorganisationen?
Sportvereine und -verbände sind dann betroffen, wenn sie Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes anbieten, insbesondere:
- Online-Anmeldung für Mitgliedschaften oder Veranstaltungen
- Online-Zahlungssysteme (z. B. für Kursgebühren, Tickets, Beiträge)
- Webshops für Fanartikel oder Sportbekleidung
- Informationsangebote auf Websites oder in Apps
Das Gesetz gilt grundsätzlich für wirtschaftlich tätige Organisationen, also auch gemeinnützige Vereine, wenn sie entgeltliche Leistungen online erbringen. Reine Informationsseiten ohne transaktionsbezogene Funktionen fallen in der Regel nicht unter das Gesetz – trotzdem ist Barrierefreiheit auch dort sinnvoll und empfehlenswert.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme. Viele kleinere Sportvereine werden daher formal nicht verpflichtet sein – aber auch sie profitieren von barrierefreien Angeboten.
Warum ist Barrierefreiheit im Netz wichtig?
Barrierefreiheit schafft Teilhabe für alle – nicht nur für Menschen mit Seh-Beeinträchtigungen, sondern auch für ältere Menschen, Menschen mit geringer Sprachkompetenz oder motorischen Einschränkungen.
Für Sportvereine heißt das: mehr Sichtbarkeit, mehr Teilnehmende, mehr Inklusion. Wer seine digitalen Angebote barrierefrei gestaltet, öffnet den Zugang zu Sport und Bewegung für alle – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Wie kann man überprüfen, ob die eigene Website bereits barrierearm oder barrierefrei ist?
Kriterien hierfür betreffen vor allem visuelle Gestaltung, Inhalte und technische Struktur, damit Inhalte über Screenreader zugänglich und bedienbar sind.
Hier sind die wichtigsten Punkte, anhand derer man erkennen kann, ob eine Website für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen barrierefrei gestaltet ist:
1. Alternativtexte (Alt-Texte) für Bilder
- Alle relevanten Bilder (z. B. Logos, Icons, Fotos mit Informationsgehalt) müssen mit einem aussagekräftigen Alternativtext versehen sein.
- Dekorative Bilder (z. B. Designelemente) sollten leer (alt="") getaggt werden, damit Screenreader sie überspringen.
Beispiel schlecht: <img src="bild1.jpg">
Beispiel gut: <img src="bild1.jpg" alt="Jugendliche beim Fußballtraining auf dem Sportplatz">
2. Strukturierte Überschriftenhierarchie
- Inhalte müssen eine logisch gegliederte Überschriftenstruktur (H1–H6) haben.
- Keine visuellen Tricks zur Gestaltung von Überschriften – die Struktur muss semantisch korrekt im HTML abgebildet sein.
Nicht barrierefrei: einfach nur große, fette Schrift als Überschrift
Barrierefrei: <h1>, <h2>, <h3> usw.
3. Kontraste und Schriftgrößen
- Texte müssen gut lesbar sein – auch bei eingeschränktem Sehvermögen.
- Der Mindestkontrast zwischen Text und Hintergrund sollte 4,5:1 betragen.
- Schriftgrößen sollten anpassbar sein (z. B. durch Browser-Zoom), ohne dass Inhalte überlappen oder abgeschnitten werden.
4. Verständliche und klare Linktexte
- Verlinkte Texte sollten den Zweck des Links beschreiben, nicht nur „Hier klicken“ oder „Mehr“.
Nicht barrierefrei: „Mehr Infos hier“
Barrierefrei: „Mehr Infos zum Ferienfußballcamp“
5. Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader
- Alle Funktionen und Inhalte müssen ohne Maus zugänglich sein – z. B. mit Tabulatortaste.
- Formulare, Menüs, Schaltflächen etc. müssen richtig beschriftet und über Screenreader nutzbar sein.
6. Barrierefreie PDFs und eingebettete Dokumente
- Wenn Sie auf Ihrer Website PDFs oder andere Dokumente anbieten, müssen auch diese barrierefrei aufgebaut sein:
- Mit Tags für Überschriften, Listen, Tabellen etc.
- Lesereihenfolge korrekt
- Alternativtexte für Bilder
Unser Tipp:
Auch wenn Ihre Organisation nicht unmittelbar unter das BFSG fällt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefreier zu gestalten. Das stärkt nicht nur die Inklusion, sondern auch Ihre Reichweite und Professionalität.
Wie wir an der Führungs-Akademie das Thema digitale Barrierefreiheit vorantreiben
An der Führungs-Akademie verwenden wir für unsere Website das Tool "Eye-Able Assist®" von unserem Kooperationspartner Webinclusion GmbH. Es ist eine browserbasierte Assistenzsoftware, die über 25 barrierefreie Funktionen bietet, um Webinhalte individuell anpassbar zu machen und somit die digitale Teilhabe für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu verbessern. Funktionen wie Vorlesemodus, Kontrastanpassung, Schriftgrößenänderung und Farbfilter ermöglichen es Nutzenden, Websites ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten und erleichtern so den Zugang zu digitalen Informationen.
WEBINAR: Einen kostenfreien Einblick bieten wir im Rahmen eines kompakten Webinars am 18.06.2025, 11:00 – 12:00 Uhr. Zur Anmeldung und für weitere Informationen bitte hier klicken