Das neue Rechtstelegramm ist da
Urheberrecht und Drohnenaufnahmen, Wirksamkeit von Satzungsänderungen, Hinweisgeberschutzgesetz, neue Grundsatzentscheidungen des EuGH zum Datenschutz... und weitere Themen erwarten Sie in der aktuellen Ausgabe des Rechtstelegramms.
Auch wenn Gesetzesvorhaben häufig nicht so schnell umgesetzt werden wie geplant oder gewünscht: das Hinweisgeberschutzgesetz hat jetzt auch die letzten Hürden genommen und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Wir schauen noch einmal auf die zentralen Punkte des Gesetzes, informieren darüber, wann welche Meldestellen eingerichtet werden müssen und welche Verfahrensregeln zu beachten sind.
Im Vereinsrecht werfen wir einen Blick auf die Wirkungen von Satzungsänderungen und auf die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen Mitglieder ggf. auch direkt gegen den Vorstand klagen können.
Darüber hinaus blicken wir in dieser Ausgabe auf neue Entwicklungen und richterliche Entscheidungen im Öffentlichen und im Zivilrecht, im Haftungsrecht sowie im Datenschutz. Im Bereich Datenschutz verweisen wir auf zentrale Punkte neuer Grundsatzentscheidungen des EuGH, aber auch auf Entscheidungen deutscher Gerichte, so u.a. zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Vereinsregister.
Interessant vor allem für interne Datenschutzbeauftragte und für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden ohne eigenen Datenschutzbeauftragten dürfte ein Beitrag zum Umgang mit Betroffenenanfragen sein, den wir aus dem monatlichen Info-Brief des Datenschutzportals der Führungs-Akadmie übernommen haben.
Eine Übersicht der Themen dieser Ausgabe finden Sie hier: zum Rechtstelegramm
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