Corona-Krise: Sonderausgabe des Rechtstelegramms zu den aktuellen Änderungen im Vereinsrecht
Der Bundestag hat im Zuge der Krisensituation Änderungen im Vereinsrecht beschlossen. Was auf Vereine und Verbände zukommt und was Sie jetzt wissen müssen - darüber informieren wir Sie in einer Sonderausgabe des Rechtstelegramms.
Die Auswirkungen des Corona-Virus haben alle Bereiche des öffentlichen und des Privatlebens ergriffen und haben auch rechtlich erhebliche Auswirkungen. Dies haben auch Vereine und Verbände gemerkt, als der Betrieb von heute auf morgen fast auf null heruntergefahren werden musste. Die Folge waren rechtliche Fragen und Probleme in allen Bereichen, wie dies auch in der Privatwirtschaft der Fall ist. Viele Fragen konnten z.B. anhand der Satzung nicht gelöst werden.
Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst sind (Bundestag-Drucksache 19/18110 v. 24.3.2020). Mit Zustimmung des Bundesrates am 27. März und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am selben Tag ist das Gesetz am 28. März 2020 in Kraft getreten.
Mit dieser Sonderausgabe des Rechtstelegramms für die Vereins- und Verbandsarbeit wollen wir Sie ausführlich darüber informieren, was der Vorstand wissen muss und welcher Handlungsbedarf im Verein und Verband besteht.
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