AGB Weiterbildung
§ 1. Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen der
Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V.
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB sowie des besonderen Vertreter nach § 30 BGB.
Telefonnummer: 0221 717997-59
E-Mail Adresse: Info(at)fuehrungs-akademie.de
eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Nummer 95 VR 6642 NZ
Ust-Identifikations-Nr.: DE 114 234 518
im Folgenden - Veranstalter -
und
dem*der – Teilnehmenden -, auch wenn es sich um einen Sportverein / Sportverband handelt.
(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2. Angebote und Konditionen
A. Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsprogramm
1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Die Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes muss der*die Teilnehmende über die Homepage des Veranstalters vornehmen. Dazu muss der*die Teilnehmende zunächst ein Profil auf der Homepage des Veranstalters anlegen oder sich in sein bereits vorhandenes Profil einloggen.
Durch Absenden der Anmeldung gibt der*die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes ab.
(2) Der Veranstalter prüft und bearbeitet die Anmeldung (Ablauf Online-Verfahren siehe Punkt (3)). Der*die Teilnehmende erhält danach eine Anmeldebestätigung mit Hinweis auf die AGB, die auf der Homepage zu finden sind. Die Anmeldebestätigung dokumentiert, dass der Antrag des*der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und dieser*diese in die Liste der potentiellen Teilnehmenden aufgenommen wurde; die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar.
(3) Erfolgt die Anmeldung online über die Homepage des Veranstalters, kann der*die Teilnehmende vor dem Abschicken der Anmeldung seine*ihre Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anmeldung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der*die Teilnehmende vorher durch Klicken einen Haken bei dem aufgeführten Punkt „AGB akzeptieren“ setzt und dadurch diese Vertragsbedingungen akzeptiert. Der Veranstalter schickt daraufhin dem*der Teilnehmenden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die Empfangsbestätigung dokumentiert, dass der Antrag des*der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
(4) Alle Veranstaltungen des Weiterbildungsprogrammes erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung, in Form einer Seminarbestätigung, durch den Veranstalter zustande.
Sind bereits alle Plätze in der gewünschten Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes belegt, wird der*die Teilnehmende auf eine Warteliste gesetzt und darüber benachrichtigt.
(5) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung eines*einer Teilnehmenden vor.
(6) Der*die Teilnehmende ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
2. Kosten
(1) Die für die Teilnehmenden anfallenden Kosten sind in den vom Veranstalter angebotenen Weiterbildungsprogrammen aufgelistet. Die dort angegebenen Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, Arbeitsunterlagen sowie die Verpflegung.
(2) Für Teilnehmende, die Mitglied der Mitgliedsorganisation des Trägervereins des Veranstalters sind, gelten andere Kosten als für Teilnehmende aus Sportverbänden, die nicht dem Trägerverein des Veranstalters angehören. Die unterschiedlichen Kosten sind in den Weiterbildungsprogrammen aufgelistet.
3. Rücktritt
(1) Ein Rücktritt des*der Teilnehmenden vom Vertrag muss schriftlich (Brief) erfolgen und an den Veranstalter adressiert werden.
(2) Für Rücktrittserklärungen, die ab Erhalt der verbindlichen Seminarbestätigung bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, stellt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung.
(3) Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf von 10 Werktagen ab Erhalt der Seminarbestätigung, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmekosten zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.
(4) Erscheint der*die Teilnehmende nicht zur Veranstaltung oder erreicht den Veranstalter die schriftliche Absage erst 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag fällig. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.
(5) Bei krankheitsbedingten Rücktritten berechnet der Veranstalter – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das spätestens bis zum ersten Veranstaltungstag beim Veranstalter eingegangen sein muss, Stornierungskosten in Höhe von 50,00 €.
4. Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) die Veranstaltung ersatzlos entfallen zu lassen. Bereits entrichtete Kosten zur Teilnahme werden erstattet.
5. Hotelreservierung
(1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers wird grundsätzlich von den Teilnehmenden selbst vorgenommen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten.
(2) Über den Veranstalter kann aber auf Anfrage - über ein entsprechendes Reservierungsformular des Veranstalters - für eine begrenzte Anzahl bestimmter Hotelzimmer eine Buchung zu vergünstigten Konditionen erfolgen.
B. Inhouse-Schulungen
1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Inhouse-Schulungen sind innerverbandliche Trainingseinheiten sowie Seminare.
(2) Der*die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, hat an den Veranstalter zunächst eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Durchführung einer Inhouse-Schulung zu stellen. Nach dieser Anfrage wird in einem Gespräch zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden die Veranstaltung detaillierter besprochen, insbesondere werden die mit der Veranstaltung gewünschten Ziele sowie Zielgruppen ermittelt und die ersten Inhalte der Veranstaltung geklärt. Auf Grundlage dieses Gespräches erstellt der Veranstalter dann ein individuelles, schriftliches Angebot für den Teilnehmenden/die Teilnehmende. Der*die Teilnehmende nimmt durch Unterzeichnung das Angebot des Veranstalters verbindlich an.
2. Kosten und Organisation
(1) Die Kosten für die Veranstaltung werden im jeweiligen abgeschlossenen Vertrag festgelegt. Die dort aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der*die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, bestimmt den Veranstaltungsort zur Erbringung der Leistung und ist für die gesamte Organisation der Veranstaltung (z.B. Räumlichkeiten, Catering, Teilnehmermanagement, Medien) verantwortlich.
(3) Der*die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, trägt die Kosten für die Organisation der gewünschten Veranstaltung (z.B. Räumlichkeiten, Catering, Teilnehmermanagement, Medien).
3. Höhere Gewalt, Neuterminierung
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krankheit des*der Referierenden) die Veranstaltung nach Rücksprache mit dem*der Teilnehmenden an einem anderen Termin zu erbringen.
Ist die Vereinbarung eines neuen Termins nicht möglich, kann der*die Teilnehmende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
4. Rücktritt
(1) Ein Rücktritt des*der Teilnehmenden vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den Veranstalter adressiert werden.
(2) Rücktrittserklärungen sind bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
(3) Erfolgt ein Rücktritt später als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von bis zu 50 % der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kosten zu zahlen, zuzüglich angefallener Reisekosten.
(4) Handelt es sich um eine Modulreihe, bestehend aus Beratungselementen und Veranstaltungen, dann werden die Kosten für die vor einem Rücktritt des*der Teilnehmenden bereits in Anspruch genommenen Leistungen und Auslagen des Veranstalters in Rechnung gestellt.
C. DOSB-Verbandsmanager/in-Lehrgang
1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der DOSB-Verbandsmanager/in-Lehrgang beinhaltet ein berufsbegleitendes, einjähriges Blended Learning (Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Methoden).
(2) Die Anmeldung zu dem Lehrgang muss ab dem Lehrgang 2024/25 schriftlich über die Website der Führungs-Akademie vorgenommen werden. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Veranstalters (www.fuehrungs-akademie.de) eingestellt.
Durch Übersenden des Anmeldeformulars gibt der*die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an dem Lehrgang ab.
(3) Der Veranstalter prüft und bearbeitet die Anmeldung. Der*die Teilnehmende erhält danach eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung dokumentiert, dass der Antrag des*der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und dieser*diese in die Liste der potentiellen Teilnehmenden aufgenommen wurde; die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar.
(4) Die Teilnahme am Lehrgang setzt eine aktuelle (ehrenamtliche oder hauptberufliche) Tätigkeit im Sportverband sowie die eigenständige Bearbeitung von Managementaufgaben im Sportverband zwingend voraus. Die reine Erfüllung der Zulassungskriterien garantiert noch keine Zulassung zum Lehrgang.
(5) Alle eingehenden Anmeldungen werden bis Mitte Februar jeden Jahres gesammelt. Erst danach wird eine Teilnehmergruppe zusammengestellt.
Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande, die gesondert (Ausbildungsvereinbarung) versandt wird und durch die Teilnehmenden durch Unterschrift bestätigt werden muss.
Sind bereits alle Plätze in dem Lehrgang belegt, wird der*die Teilnehmende auf eine Warteliste gesetzt und darüber benachrichtigt.
(6) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung von Teilnehmenden vor.
(7) Der*die Teilnehmende ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
2. Kosten, Rabatte
(1) Für Teilnehmende, die Mitglied der Mitgliedsorganisation des Trägervereins des Veranstalters sind, betragen die Kosten 1.850,00 €. Für Teilnehmende aus Sportverbänden, die nicht dem Trägerverein des Veranstalters angehören, betragen die Kosten 2.750,00 €.
(2) Die Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, den Zugang zum Kurs für ein Jahr, die Präsenzveranstaltungen (inkl. der Verpflegung), das begleitende Tutoring sowie ein Zertifikat.
(3) Erfolgt eine Anmeldung zu dem Lehrgang bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres, können Teilnehmende 10 % Nachlass auf die Lehrgangskosten (Frühbucherrabatt) erhalten.
(4) Melden sich für den Lehrgang mindestens drei Teilnehmende an, die Mitglieder in der gleichen Mitgliedsorganisation des Trägervereins des Veranstalters sind, können Teilnehmende 10 % Nachlass auf die Lehrgangskosten (dieser Rabatt ist nicht mit dem Frühbucherrabatt kombinierbar) erhalten.
3. Rücktritt, Kündigung
(1) Ab Erhalt der verbindlichen Ausbildungsvereinbarung kann der*die Teilnehmende vom Lehrgang innerhalb von 10 Werktagen kostenfrei zurücktreten.
(2) Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf von 10 Werktagen ab Erhalt der Ausbildungsvereinbarung, ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.
(3) In besonderen Härtefällen (z.B. Langfristige Erkrankung, Arbeitsplatzwechsel) entscheidet die Direktion des Veranstalters über Rücktrittskosten.
(4) Die Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
4. Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich vor, bei höherer Gewalt (jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird) oder zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung ersatzlos entfallen zu lassen. Bereits entrichtete Kosten zur Teilnahme werden erstattet.
5. Hotelreservierung
(1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers wird grundsätzlich von den Teilnehmenden selbst vorgenommen. Die Übernachtungskosten sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten.
(2) Über den Veranstalter kann aber auf Anfrage - über ein entsprechendes Reservierungsformular des Veranstalters - für eine begrenzte Anzahl bestimmter Hotelzimmer eine Buchung zu vergünstigten Konditionen erfolgen.
§ 3. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Rechnung wird den Teilnehmenden unaufgefordert zugeschickt. Die Teilnahmegebühr (voller Betrag oder erste/zweite Rate) muss spätestens 14 Tage nach Rechnungsausstellung beglichen sein.
(2) Der Veranstalter akzeptiert auch Bildungsschecks. Die Zulassungsregelungen richten sich nach den Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.
§ 4. Gegenansprüche
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des*der Teilnehmenden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5. Erfüllungsgehilfen, Änderungsvorbehalte
(1) Der Veranstalter behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfüllungsgehilfen vor.
(2) Auch den Ersatz von bereits eingeplanten Referierenden durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referierende behält sich der Veranstalter vor.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern.
§ 6. Haftung
(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 5 eingeschränkt.
(2) Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter*innen, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Pflicht zur Erbringung der Veranstaltung, zur Neuterminierung der Veranstaltung, soweit dies in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, sowie die Pflicht bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung, die bereits entrichteten Teilnahmekosten an die Teilnehmenden zu erstatten.
(3) Soweit der Veranstalter gemäß Nr. 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, der gesetzlichen Vertreter*innen, der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und des Veranstalters.
(5) Soweit der Veranstalter technische Auskünfte gibt und diese Auskünfte nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieser Nr. 5 gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Veranstalter haftet nicht für die auf der Internetseite www.fuehrungs-akademie.de gemachten Angaben Dritter.
(8) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite www.fuehrungs-akademie.de
§ 7. Urheberrecht, Arbeitsunterlagen
(1) Das vom Veranstalter oder von jeweiligen Referierenden zur Verfügung gestellte Material unterliegt durchgängig dem Urheberrecht des Veranstalters bzw. des*der Referierenden. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht erlaubnisfrei zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.
(2) Die im Rahmen der Weiterbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Weitergabe von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.
§ 8. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Die Angebote des Veranstalters richten sich auch an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sind Sie Unternehmer, gelten die folgenden Ausführungen für Sie nicht.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Gesetzgeber fordert von dem Veranstalter den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des*der Teilnehmenden hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der*die Teilnehmende diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 9. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der*die Teilnehmende nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Veranstalter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.
Stand: März 2024