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Digitalisierung im Sport: Chancen nutzen, Risiken kennen

Die Digitalisierung hat den organisierten Sport längst erreicht. Vereine und Verbände nutzen digitale Lösungen für Kommunikation, Verwaltung, Wettkampforganisation und Lizenzmanagement. Die Vorteile liegen auf der Hand: effizientere Prozesse, mehr Transparenz und eine Entlastung des Ehrenamts. Im aktuellen Rechtstelegramm blicken wir auf Chancen und Risiken für das Vereins- und Verbandsmanagement.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung entstehen jedoch auch neue organisatorische, rechtliche und technische Herausforderungen. Diese sollten bereits bei der Auswahl, Einführung und Nutzung digitaler Dienste berücksichtigt werden, um Probleme im Vereinsbetrieb oder der Vorstandsführung zu vermeiden. Schlimmstenfalls besteht sonst die Gefahr, dass das teuer eingekaufte Programm nicht rechtskonform eingesetzt werden kann.

Organisatorische Herausforderungen

Viele Vereine und Verbände verfügen nicht über dauerhaft verfügbare IT-Kompetenzen. Ehrenamtliche Strukturen, häufige Personalwechsel und fehlende Dokumentationen können dazu führen, dass Systeme unzureichend bzw. nur unregelmäßig administriert werden. Nicht ausreichende Fachkompetenzen oder fehlende Vertretungsregelungen erhöhen das Risiko von Sicherheitsvorfällen und Datenschutzverletzungen.

Klare Zuständigkeiten, verständliche Prozesse sowie regelmäßige Schulungen helfen, Risiken zu minimieren.

Risiken von Cloud-Lösungen

Die meisten digitalen Anwendungen werden heute als Cloud-Dienste angeboten. Sie ermöglichen einen professionellen Betrieb ohne eigene Infrastruktur, schaffen aber zugleich neue Abhängigkeiten.

Risiken entstehen beispielsweise durch Ausfälle von Internetverbindungen oder Diensten sowie durch Preisänderungen, Produktanpassungen oder die Einstellung von Angeboten durch Anbieter. Zu prüfen ist auch, ob durch anbieterspezifische Systeme und Datenformate oder eine besonders programmierte Integration bzw. vertragliche Vorgaben nur schwer wieder aufzulösende Abhängigkeiten geschaffen werden. Ein solcher „Vendor Lock-In“ kann ein Risiko für den Vereinsbetrieb bei einem späteren Wechsel darstellen. Bei Abhängigkeiten drohen hier unkalkulierbare Risiken. Vereine und Verbände sollten deshalb schon bei der Anschaffung über Ausstiegs- und Wechselmöglichkeiten nachdenken und sicherstellen, dass alle Daten in gängigen Formaten exportiert werden können.

Ebenso wichtig sind klare vertragliche Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Backups und administrativen Aufgaben. Werden Unterauftragnehmer außerhalb der EU eingesetzt, sind zusätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.

Datenschutz, Verantwortung und Haftung

Werden Systeme vereins- und verbandsübergreifend genutzt, müssen Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sein. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt hierfür entsprechende Vereinbarungen, etwa zur Auftragsverarbeitung oder gemeinsamen Verantwortlichkeit.

Nur wenn Zuständigkeiten klar definiert sind, lassen sich Betroffenenrechte erfüllen, Datenschutzanfragen beantworten und eigene und gemeinschaftliche Haftungsrisiken angemessen steuern. Dokumentierte Transparenz ist hier nicht nur im Datenschutz eine grundlegend zu erfüllende Anforderung.

Informationssicherheit stärken

Datenschutz und Informationssicherheit erfordern technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Vereine und Verbände stehen als Verantwortliche und Treuhänder dieser Daten hier in der Pflicht, das gesetzliche Grundrecht eines jeden Menschen auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren und umzusetzen. In der Praxis fehlen jedoch häufig finanzielle Mittel, Fachwissen oder zentrale Steuerungsstrukturen.

Besonders problematisch ist die Nutzung privater Endgeräte für Vereinsaufgaben. Professionell eingerichtete Cloud-Lösungen, Multi-Faktor-Authentifizierung, Berechtigungskonzepte sowie die Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Besondere Anforderungen bei Jugendlichen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen unterliegt besonderen Anforderungen. Veröffentlichungen von Namen, Ergebnissen oder Bildern müssen sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und Erfüllung der Datenschutzanforderungen geprüft werden. In vielen Fällen ist eine ausdrückliche zweckgebundene Einwilligung aller Sorgeberechtigten in nachweisbarer Form der einzige rechtssichere Weg. 

Webauftritt und Social Media

Auch Webseiten und Social-Media-Angebote bergen als digitale Dienste rechtliche und technische Herausforderungen. Insbesondere beim Einsatz von Cookies, Tracking-Technologien, eingebundenen Diensten oder Bildmaterial sind Datenschutz- und Urheberrechtsvorgaben zu beachten.

Nicht technisch notwendige Cookies dürfen grundsätzlich erst nach einer wirksamen Einwilligung über ein datenschutzkonformes Cookiebanner eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen Webseiten und Social-Media-Kanäle über ein rechtssicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung verfügen.

Fazit

Die Digitalisierung bietet Vereinen und Verbänden große Chancen. Gleichzeitig entstehen neue Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken in den Bereichen IT, Datenschutz und Recht. Wer digitale Lösungen strategisch plant, Zuständigkeiten klar regelt und Risiken frühzeitig berücksichtigt, kann die Vereins- und Verbandsarbeit nachhaltig verbessern und zugleich die Rechtssicherheit stärken.

Digitale Transformation bedeutet deshalb nicht nur den Einsatz neuer Technologien, sondern auch einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den Daten der Menschen, die dem Sport ihr Vertrauen schenken.

Text: Leonard Hüesker, Datenschutzauditor, Sachverständigenbüro Mülot.

Einen ausführlichen Beitrag von Herrn Hüesker zum Thema „Digitalisierung im Sport – Verheißung und Herausforderung“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe des FA-Rechtstelegramms (Nr. 72 /// APRIL 2026). Sie haben das Rechtstelegramm noch nicht abonniert? Das Abo gibt es bereits ab 33 € pro Jahr! Weitere Informationen zum Rechtstelegramm