Datenschutz: Stand der EuGH – und BGH-Rechtsprechung zum „Recht auf Vergessenwerden“
Das Recht auf Vergessenwerden gemäß Art. 17 DSGVO ermöglicht es Betroffenen, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten im digitalen Zeitalter zu behalten. Entscheidungen des BGH und des EuGH haben dieses Recht erweitert und spezifiziert, indem sie eine ausgewogene Grundrechtsabwägung erfordern. Suchmaschinenbetreiber können verpflichtet werden, entsprechende Inhalte auszulisten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
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