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Aktuelles

Persönliche Haftung des Vorstands bei DSGVO-Verstößen

Das aktuelle FA-Rechtstelegramm nimmt unter anderem das Thema Datenschutz in den Blick. Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg können Vorstände für Datenschutzverstöße persönlich haftbar gemacht werden, selbst wenn es sich um vermeintlich kleine Fehler handelt.

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